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Aktualisierung des Schweizer Datenschutzgesetzes

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO in der EU, haben die personenbezogene Daten bzw. deren Verarbeitung einen höheren Schutz erhalten. Ein solches Schutzniveau muss auch in Ländern außerhalb der EU gelten, um personenbezogene Daten dorthin übermitteln zu können. Die Schweiz hat aktuell ein noch sehr altes Datenschutzgesetz, das DSG. Um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, hat die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 2017 die Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz angenommen. In der Botschaft des Bundesrates geht es um weitreichende Änderungen, auch Änderungen im Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen. Die gesamten Änderungen sind hier nachzulesen: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2017/7193.pdf
 
Mit dieser Anpassung des Datenschutzgesetzes soll nicht nur ein gleichwertiges Schutzniveau in der Schweiz erreicht werden, um nicht den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden, sondern auch die Gesetzgebung hinsichtlich des technologischen Fortschritts angepasst werden. Der Fokus dieser Anpassung lag darauf, die Datenübermittlung aus der EU in die Schweiz ohne zusätzliche Formalitäten zu ermöglichen.