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Internationale Datenschutz Repräsentanz

Wann benötigen Sie eine Datenschutz Repräsentanz?

Die nachfolgende Erklärung rund um eine Datenschutz Repräsentanz (Vertretung) betrifft Unternehmen, die ihren Sitz in der EU oder im EWR haben und Geschäfte in der Schweiz, UK oder China machen bzw. machen wollen. Für weitere Länder bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir zuerst die in dem Land geltenden Datenschutzbestimmungen prüfen können.

Bei welchen Voraussetzungen genau, benötigen Sie eine Datenschutz Repräsentanz?

Wenn Sie in der EU oder einem der EWR-Staaten ansässig sind und keine Zweigstelle, kein Büro oder eine andere Niederlassung in der Schweiz, UK oder China haben, Sie aber einer der beiden folgenden Punkte erfüllen:

– Waren oder Dienstleistungen für Personen in der Schweiz, UK oder China regelmäßig anbieten;
ODER

– das Verhalten von Personen in der Schweiz, UK oder China regelmäßig überwachen,

dann müssen Sie in Bezug auf diese Verarbeitung immer noch die landeseigenen Datenschutzvorschriften einhalten. In der in der Schweiz, UK und China werden bei den beiden oben genannten Punkten eine Datenschutz Repräsentanz in dem entsprechenden Land verlangt.

Falls Sie keine Niederlassung in der Schweiz, UK oder China haben, müssen Sie gemäß den dort geltenden Datenschutzbestimmungen einen Repräsentanten (Vertreter) in Sachen Datenschutz in dem Land benennen. Dieser Vertreter muss in dem Land angesiedelt sein, in dem sich die Personen befinden, deren personenbezogene Daten Sie auf diese Weise verarbeiten. 

Sie müssen den Repräsentanten schriftlich bevollmächtigen, damit der Repräsentant in Ihrem Namen in Bezug auf die Einhaltung der vor Ort geltenden Datenschutzbestimmungen handeln. Der Repräsentant muss mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden oder den betroffenen Personen vor Ort in der Landessprache in Ihrem Namen verhandeln und kommunizieren, so dass Sie keine Sanktionen bekommen, wegen Nichteinhaltung landesüblicher Datenschutzbestimmungen.

Ihr Repräsentant kann eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Organisation mit Sitz des entsprechenden Landes sein und muss in der Lage sein, Sie in Bezug auf Ihre Verpflichtungen gemäß der vor Ort geltenden Datenschutzbestimmungen zu vertreten, z. B. unser Datenschutz Institut, das in diesen Ländern extra für Sie eine Niederlassung vor Ort hat. 

Sie sollten den ansässigen Personen in den Ländern, in denen Sie deren personenbezogene Daten verarbeiten, Einzelheiten (Kontaktmöglichkeiten und Name) über Ihren Repräsentanten mitteilen. Dies sollte am besten über Ihren Datenschutzhinweistext online oder in den Vorabinformationen geschehen. Außerdem müssen Sie die Kontaktmöglichkeiten Ihres Repräsentanten den Aufsichtsbehörden leicht zugänglich machen, indem Sie sie zum Beispiel auf Ihrer Website unter dem Punkt Datenschutzhinweis veröffentlichen.