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UK Datenschutz (Brexit)

Aktuelle Situation zum Thema Datenschutz in UK

Nachdem das Vereinigte Königreich (UK) aus der EU ausgetreten ist („Brexit“), musste neu über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in UK entschieden werden. Hierzu hatte die EU-Kommission am 28.06.2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich im Rahmen der DSGVO und der Strafverfolgungsrichtlinie angenommen. Somit gilt das Datenschutzniveau in UK für die EU/EWR weiterhin als angemessen. Bisher einmalige Ausnahme bei diesen Angemessenheitsbeschlüssen ist die Befristung auf vier Jahre. Eine Verfallsklausel ist hier diesmal integriert worden, die die beiden Beschlüsse nach vier Jahren auslaufen lässt und eine erneute Prüfung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus in UK erfordert.

Durch die beiden Beschlüsse wird das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erleichtert.

DSGVO in UK

Datenschutz im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich hat nach dem Brexit beschlossen, die DSVGO weiterhin anzuwenden. Allerdings nicht unter der Bezeichnung „DSGVO“ sondern als „UK GDPR“. Hierzu können Sie den European Union (Withdrawal) Act 2018 lesen, ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über der Europäischen Gemeinschaft von 1972 und zur Festlegung anderer Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Weiterhin gilt auch der Data Protection Act 2018.

Diese beiden Verordnungen bilden mit einer zusätzlichen Regelung, der Data Protection Amendments, das aktuelle Datenschutzrecht im Vereinigten Königreich.

Datenschutz Repräsentanz im Vereinigten Königreich gemäss Art. 27 UK GDRP

Durch den Brexit hat sich eine zusätzliche Pflicht für Unternehmen ergeben, die Waren oder Dienstleitungen an Personen im Vereinigten Königreich zum Verkauf anbieten oder das Profiling von Personen im Vereinigten Königreich betreiben. Diese Unternehmen müssen jetzt, unabhängig ob sie schon einen Datenschutzbeauftragten haben, einen zusätzlichen Repräsentanten im Vereinigten Königreich nach Art. 27 UK GDPR bestimmen.

Aufgrund dieser Bestimmung hat das Datenschutz Institut Baden eine Repräsentanz im Vereinigten Königreich gegründet und kann Ihnen als Unternehmen eine Repräsentanz im Vereinigten Königreich anbieten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns, wir beraten Sie gerne zu dem Thema.

DIB global UK

Saltford House, High St, Saltford,
Bristol BS31 3ED, UK

www.dib-global.co.uk