FAQ
Ihre Fragen zum Datenschutz
leicht erklärt
Datenschutz ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht, er schafft Vertrauen zwischen Ihnen und Ihren Kunden.
Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Datenschutz transparent, praxisnah und unkompliziert umzusetzen. In dieser FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Leistungen, unserem Service und unserer Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter, sowohl für Unternehmen in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich.
Egal, ob Sie gerade erst mit dem Thema Datenschutz starten oder bestehende Prozesse optimieren möchten: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, sicher, rechtskonform und mit einem starken Partner an Ihrer Seite.
Was macht Ihr Unternehmen genau?
Wir sind spezialisiert auf Datenschutzberatung, die Erstellung individueller Datenschutzdokumente sowie die Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter. Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher nach DSGVO und UK-GDPR aufzustellen.
Für wen eignen sich Ihre Leistungen?
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen jeder Größe und Branche, die personenbezogene Daten verarbeiten, vom kleinen Familienbetrieb bis zum internationalen Konzern.
In welchen Ländern bieten Sie Ihre Services an?
Wir sind in Deutschland und dem Vereinigten Königreich aktiv. Unsere Niederlassung in Bristol betreut speziell Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeiten im Vereinigten Königreich.
Was beinhaltet Ihre Datenschutzberatung?
Unsere Beratung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Datenschutzsituation, die Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Datenschutzrichtlinien, Mitarbeiterschulungen sowie kontinuierliche Betreuung im Datenschutzmanagement.
Wie läuft die Beratung typischerweise ab?
Nach einem Erstgespräch erfolgt eine Bestandsaufnahme. Anschließend entwickeln wir ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept, das alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen berücksichtigt. Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Datenschutzbetreuung.
Erstellen Sie auch individuelle Datenschutzerklärungen für Websites?
Ja. Wir erstellen rechtssichere und leicht verständliche Datenschutzerklärungen, die exakt auf Ihre Unternehmensprozesse und eingesetzten Tools abgestimmt sind.
Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, sobald in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden oder bestimmte Datenkategorien betroffen sind. Wir helfen Ihnen, diese Pflicht zu beurteilen und passende Lösungen zu finden.
Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt für objektive, kosteneffiziente und kompetente Umsetzung der Datenschutzanforderungen, ohne interne Ressourcen zu binden.
Können Sie auch als Datenschutzbeauftragter für Unternehmen in Großbritannien tätig sein?
Ja, grundsätzlich können wir auch als Datenschutzbeauftragter für Unternehmen im Vereinigten Königreich tätig sein.
Da wir eine eigene Niederlassung in Bristol (UK) mit dort ansässigen Mitarbeitern haben, erfüllen wir die Anforderungen des UK GDPR, wonach der Datenschutzbeauftragte für britische Organisationen im Vereinigten Königreich ansässig und erreichbar sein muss.
Unsere Niederlassung in Großbritannien ermöglicht uns, Mandate nach UK GDPR rechtssicher zu übernehmen und die Kommunikation mit der britischen Aufsichtsbehörde (ICO) sowie mit betroffenen Personen direkt vor Ort sicherzustellen.
Wie und wann kann ich Sie am besten kontaktieren?
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Unsere Teams in Deutschland und im Vereinigten Königreich stehen Ihnen gerne rund um die Uhr zur Verfügung. Gerade in Notfällen ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben.
Wie schnell kann eine Zusammenarbeit beginnen?
In der Regel können wir nach einem kurzen Erstgespräch innerhalb weniger Tage mit der Beratung oder Betreuung starten.
Bieten Sie auch langfristige Datenschutzbetreuung an?
Ja. Wir bieten flexible Servicepakete, von punktueller Beratung, Urlaubsvertretung des internen Datenschutzbeauftragten bis zur vollständigen laufenden Datenschutzbetreuung.
