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Verwendung von Google Fonts löst Abmahnwelle aus

Durch das Urteil des Landgerichtes München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20), ist es zu einer Abmahnwelle gekommen. Grund hierfür ist die dynamische Einbindung der Schriftarten von Google von Servern des US-Konzerns in den Browser des Besuchers beim Aufruf der Website. Hier werden personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse des Besuchers, in die USA übermittelt, ohne die Einwilligung des Besuchers vorher eingeholt zu haben.

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