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Was müssen Sie in Bezug auf Datenschutz beachten, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen?

 
Je nach Unternehmen und nach Position der Neueinstellung im Unternehmen, sollten Sie sich eine Checkliste erstellen, um nichts zu vergessen und den Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden. Hier eine kleine Sammlung für Ihre eigene Datenschutz-Checkliste:
 
  • Vertraulichkeitsverpflichtung, falls der Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten zu tun haben wird. 
  • Datenschutzhinweis für Beschäftigte, die der Arbeitgeber nach Art. 13 DSGVO auch seinen Mitarbeitern gegenüber hat.
  • Eine generelle Einwilligung zur Nutzung von Fotos und Videos. Sobald es zu einer tatsächlichen Nutzung dieser Materialien kommt, muss der Mitarbeiter nur noch einem einfach Schreiben zustimmen, in dem die Nutzung genauestens erklärt wird.
  • Der TOM entsprechend sollte auch eine Vereinbarung zur Nutzung der IT unterschrieben werden, damit die IT Sicherheit gewährleistet bleibt. Evtl. mit einer Frist die entsprechenden IT Schulungen zu bestehen.
  • Zutrittsrechte einrichten und dokumentieren
  • Zugangsrechte für die IT einrichten und dokumentieren
  • Verweis oder Link auf Ihr Datenschutz-Management, damit sich der Mitarbeiter hier einlesen kann.
 
Alle Dokumente zur Unterschrift  bitte erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages dem Mitarbeiter aushändigen, um die Gültigkeit der Unterschrift zu den Dokumenten nicht zu gefährden.